Nachricht, 29. März 2023
20 über die EU-Vorgaben hinausgehende Anforderungen
Sämtliche EU-Vorgaben werden selbstverständlich auch in der dänischen Schweineproduktion eingehalten. Darüber hinaus gelten 20 weitergehende Anforderungen.
Alle neuen Deckställe sind für die Freilaufhaltung vorgesehen, ab 2035 gilt dies für alle Stallanlagen. Die Sauen stehen also nicht mehr in Besamungsboxen, sondern können sich in ihrer Gruppe frei bewegen. So weit geht man derzeit nur in Dänemark, Schweden, Norwegen und Großbritannien. In der dänischen UK-Produktion für den britischen Markt gilt es bereits seit 2007.
1 Für die Freilaufhaltung von Sauen in neuen Abferkeleinheiten hat Dänemark sich als einziges Land der Welt aus eigener Initiative Ziele in Form von Empfehlungen gesteckt.
2 Sprühanlagen sorgen in allen Ställen für Tiere von mehr als 20 kg für Abkühlung und ein gutes Stallklima.
3 Sämtliche Ställe müssen sowohl Beschäftigungs- als auch Wühlmaterialien bieten. In anderen Ländern ist lediglich Beschäftigungsmaterial vorgeschrieben.
4 Beschäftigungs- und Wühlmaterialien müssen natürlichen Ursprungs sein, z.B. Stroh, Holz oder andere Naturmaterialien.
5 Metallketten, wie sie in anderen EU-Ländern zulässig sind, dürfen in Dänemark nicht als Beschäftigungsmaterialien zum Einsatz kommen.
6 Seit Ende 2018 hat Ferkelkastration unter Lokalanästhesie zu erfolgen. Die bislang vorgeschriebene Schmerzlinderung ist weiterhin Pflicht.
7 Separate Ferkelnester in Abferkelbuchten sind obligatorisch. Diese schützen die Ferkel davor, vom Muttertier erdrückt zu werden, was auch den Sauen mehr Ruhe bringt.
8 Unabhängige Drittkontrollen auf Einhaltung von Tierschutz und Lebensmittelsicherheit in allen dänischen Schweinebeständen. Parallel zu den behördlichen Kontrollbesuchen wird die Einhaltung auch der Zusatzanforderungen zum Tierschutz und zur Lebensmittelsicherheit im Rahmen der DANISH Qualitätssicherung überprüft.
9 Obligatorische Gesundheitsberatung – einschließlich Tierwohl-Themen. Alle Betriebe mit mehr als 300 Sauen müssen die regelmäßige Gesundheitsberatung mit einem Tierarzt vereinbaren. Neben Gesundheit und Tierschutz geht es dabei auch um Transparenz gegenüber den Konsumenten.
10 Tierarzt und Landwirt müssen gemeinsam bis zu drei Fokusbereiche mit konkreten Zielen und Maßnahmen für den Tierschutz vereinbaren.
11 Einstreu (Stroh) in Ställen für trächtige Sauen.
12 Teilbefestigte/perforierte Böden für Ferkel (50 % der Gesamtfläche) und Mastschweine (30 % der Gesamtfläche) als Liege-/Ruheflächen. In den meisten EU-Ländern gibt es keine derartigen Vorgaben.
13 Präzise Vorgaben zur Zahl von Krankenbuchten für trächtige Sauen.
14 Weiche Liegefläche, Wärmequelle und Abkühlungsmöglichkeit in allen Krankenbuchten. Auf EU-Ebene gibt es keine spezifischen Anforderungen.
15 Gelbe Karte für Landwirte, deren Arzneimittelverbrauch die festgesetzten Grenzwerte überschreitet.
16 2010 stellte die dänische Schweinebranche freiwillig den Einsatz von Cephalosporinen ein, die als Reserveantibiotika in der Humanmedizin benötigt werden. In der Schweineproduktion mehrerer EU-Staaten sind sie weiterhin erlaubt.
17 Der Einsatz von Fluorchinolonen und Colistin wurde in der dänischen Nutztierhaltung stark eingeschränkt. 2022 lagen Fluorchinolone bei 78 g und Colistin bei 0 g.
18 Sauentransporte sind auf 8 Stunden begrenzt.
19 Verschärfte Anforderungen zur Einrichtung von Schweinetransportfahrzeugen (mechanische Lüftung, Trinkwasser, Kühlung, GPS). EU-weit gelten entsprechende Anforderungen nur im Fernverkehr, in Dänemark aber für alle Transporte.
20 In Dänemark dürfen Tierärzte Arzneimittel nur verschreiben, nicht verkaufen. Im übrigen EU-Raum dürfen Tierärzte Arzneimittel auch verkaufen.