Nachricht, 30. Oktober 2024

Klimasteuer und weitere Klimaschutzmaßnahmen

Ab 2030 werden die Treibhausgas-Emissionen der dänischen Landwirtschaft mit einer CO2-Steuer belegt.

Damit werden die bereits weit fortgeschrittenen Klimaschutzmaßnahmen der dänischen Schweineproduktion nochmals ausgeweitet.

Durch Einführung neuer Klimaschutztechnologien können die Schweineproduzenten eine Senkung der bzw. Befreiung von der Klimasteuer erzielen.

Zu den möglichen Technologien zählen Abfackeln von Gasen aus abgedeckten Güllebehältern, Seilwinden-Anlagen und häufige Gülleausschleusung, Güllekühlung, Gülleansäuerung und Verwertung in Biogasanlagen.

Klimaschonende Optimierung von Futtermitteln stellt eine weitere Möglichkeit dar.

 

Häufige Gülleausschleusung gesetzlich verankert

Seit 1. Mai 2023 ist die häufige Gülleausschleusung in allen Mastschweineställen gesetzlich vorgeschrieben. Gleiches gilt für seit diesem Datum gebaute Stallanlagen für Sauen und Ferkel.

Durch allwöchentliche Gülleausschleusung können die Methan-Emissionen um ca. 50 % gesenkt werden.

Die Klimawirkung von Methan ist etwa 28 Mal so hoch wie die von CO2. Entsprechend wichtig ist es für die dänische Schweineproduktion, die Methan-Emissionen durch geeignete Technologien zu reduzieren, auch um die Klimasteuer zu senken oder zu vermeiden.

Grundabzug

Da es sich um die Produktion von Nahrungsmitteln handelt, werden Landwirten generell 60 % Abzug von der Steuer gewährt. Durch Inbetriebnahme verschiedener Technologien können sie komplett von der Steuer befreit werden. Bei ihrer Einführung beträgt die Klimasteuer 300 DKK (rund 40 EUR) pro Tonne CO2-Äquivalent, ab 2035 dann 750 DKK (gut 100 EUR). Auf diese Weise soll die Einführung neuer Technologien gefördert werden.