
Das Wohl dänischer Schweine soll weiterhin Spitze bleiben
Tierwohl bzw. Tierschutz haben in der dänischen Schweineproduktion und der Regierung des Landes weiterhin höchste Priorität.
Im Februar 2024 trafen die dänische Regierung und eine Reihe von Parteien im Folketing eine Nutztierschutzvereinbarung mit dem Titel "Sammen om Dyrene" (in etwa: Gemeinsam um/für die Tiere). Für Schweine beinhaltet die Vereinbarung 7 Initiativen zur Aufrechterhaltung, Verbesserung und Weiterentwicklung des Tierwohls in dänischen Schweineställen. Die ersten Elemente traten per Gesetz am 1. März 2025 in Kraft. Viele der vereinbarten Maßnahmen werden in dänischen Schweineställen bereits auf freiwilliger Basis praktiziert.
Viele Schweineproduzenten erfüllen bereits über die EU-Vorgaben hinausgehende Anforderungen
Zu den seit geraumer Zeit bereits durchgeführten Maßnahmen zählen Berieselungsanlagen, die in Mastschweine- und Sauenställen für optimale Köpertemperaturen sorgen. Das neue Gesetz beinhaltet nun Vorgaben für die Dauer und Intervalle der Berieselung in Freilaufhaltungsställen. Seit Ende 2018 fordert die Schweinebranche örtliche Betäubung und längere Schmerzlinderung für die Ferkelkastration. Nun ist dies auch gesetzlich verankert. Der Anteil in Dänemark geschlachteter nicht kastrierter Eber liegt übrigens bei ca. 30 %. Zu den über die Gesetzesanforderungen hinaus bereits freiwillig durchgeführten Maßnahmen zählen u.a. auch Einstreu auf Liegeflächen in Ställen für trächtige Sauen sowie planbefestigte bzw. teilperforierte Böden für Ferkel (50 %) und Mastschweine (30 %), um den Tieren behaglichen Liegekomfort zu bieten. Auf diesem Gebiet existieren in der übrigen EU keine Vorschriften. In allen dänischen Schweineställen sind darüber hinaus sowohl Wühl- als auch Beschäftigungsmaterialien natürlichen Ursprungs vorgeschrieben.
Alle dänischen Zusatzanforderungen im Überblick
Neue Initiativen im Tierwohlgesetz
Das neue Tierwohlgesetz beinhaltet 7 Maßnahmen zur Verbesserung des Wohlergehens der Schweine. Diese sollen optimale Haltungsbedingungen sicherstellen. Einige von ihnen gehen über die bestehenden EU-Anforderungen hinaus und etliche werden bereits auf freiwilliger Basis praktiziert.
1. Höhere Ferkelüberlebensraten
Zur Identifizierung von möglichen Lösungen, u.a. durch mehr robuste Zuchtlinien bzw. Management-Initiativen werden verschiedene Untersuchungen eingeleitet.
2. Abferkelställe für Freilaufhaltung
In der EU liegt die dänische Schweineproduktion auf freiwilliger Basis beim Bau von Ställen für die Freilaufhaltung von Sauen an der Spitze. Seit 2015 sind alle Neubauten für Freilaufhaltung vorgesehen, ab 2035 werden es sämtliche Ställe sein.
Bis auf ein paar Tage nach dem Abferkeln – zum Schutz der Ferkel – soll es in Dänemark keine Fixierung von Sauen mehr geben. Neubauten sind für die Freilaufhaltung zu gestalten. Bestehende Kastenstände sind zu entfernen. Eine Übergangsregelung soll sicherstellen, dass die Maßnahme nicht zu Enteignungen führt.
3. Ausbildung des Personals in Sauenbeständen
Durch mehr Wissen und Verständnis zum Thema Tierwohl kann Aus- und Fortbildung dazu breitragen, die Sauen- und Ferkelsterblichkeit zu reduzieren. Die Vereinbarungsparteien wollen dies durch zusätzlich zur bereits vorgeschriebenen Ausbildung der Eigner obligatorische Schulungen aller Mitarbeitenden in Beständen mit mehr als 10 Sauen umsetzen.
4. Mehr Schweine mit intakten Schwänzen
Laut EU-Vorgaben ist Schwanzkürzung routinemäßig unzulässig, unter gewissen Voraussetzungen jedoch erlaubt. Die dänische Schweinebranche hat seit einigen Jahren auf freiwilliger Basis Maßnahmen zur Minimierung von Schwanzkürzungen entwickelt. Seit 1. Januar 2025 greift ein Umverteilungsmodell, nach dem Produzenten, die auf Schwanzkürzungen verzichten, einen Kostenausgleich von Produzenten erhalten, die weiterhin Schwanzkürzungen vornehmen. Bis Ende 2028 sollen 4 Mio. Schweine mit intakten Schwänzen erreicht werden. Die erste Ausschreibungsrunde wird ab 18. März 2025 annonciert.
5. Berieselungsanlagen in Schweineställen
Berieselungsanlagen zur Regulierung der Körpertemperatur sind ein wichtiger Beitrag zum Wohl der Tiere. Im Gegensatz zur EU fordert Dänemark bereits jetzt Berieselungsanlagen in allen Ställen für über 20 kg schwere Schweine, um das Wohl der Schweine und ein gutes Stallklima sicherzustellen. In Freilaufhaltungsställen müssen Berieselungsanlagen installiert sein, aber nicht unbedingt eingesetzt werden. Die Vereinbarungsparteien wollen Regeln für den Einsatz von Berieselungsanlagen zum Wohl der Tiere und u.a. auch zur Vorbeugung von Schwanzbeißen einführen.
6. Ferkelkastration unter Lokalanästhesie
Was bislang eine Branchenanforderung war, wird nun gesetzlich verankert. Außerdem wurden entsprechende vom Veterinär- und Lebensmitteldirektorat genehmigte Lehrgänge durchgeführt.
7. Senkung der Sauensterblichkeit
Wenn ein Sauenbestand über mehr als vier Monate den Grenzwert für die Sauensterblichkeit überschreitet, muss der Eigner binnen 30 Tagen einen zusätzlichen Beratungstermin und anschließend alle vier Monate weitere Beratungsbesuche vereinbaren, bis der Grenzwert eingehalten wird. Das Veterinär- und Lebensmitteldirektorat untersucht unter Einbeziehung relevanter Akteure den aktuellen Wissensstand zur saisonalen Sauensterblichkeit sowie der Sterblichkeit verschiedener Zuchtlinien – zum Beispiel in Form von Anhörungen.
Wie definiert man Tierwohl?
Es gibt verschiedene Ansätze, einer der anerkanntesten stammt vom britischen Animal Welfare Committee (früher Farm Animal Welfare Council), das fünf Freiheiten definiert hat, welche den grundlegenden Rahmen dafür bilden, was Tierwohl beinhalten sollte:
Freiheit von Hunger und Durst – leichter Zugang zu Futter, das Gesundheit und Lebenskraft sichert.
Freiheit von Beschwerden – ein Umfeld, das Schutz und Behaglichkeit bietet.
Freiheit von Schmerz, Schaden und Krankheit – durch Vorbeugung sowie schnelle Diagnose und Behandlung.
Freiheit von Furcht und Leiden – durch ausreichend Platz, ordentliche Einrichtungen und Gesellschaft von Artgenossen.
Freiheit zum Ausleben normalen Verhaltens – Durch tiergerechte Behandlung und Haltungsbedingungen.
Der Dänische Fachverband der Land- & Ernährungswirtschaft (DFLE) betrachtet die fünf Freiheiten als sein Fundament für den Schutz und das Wohl der Tiere. Ziel des Verbands ist die Sicherstellung vorbildlichen Tierwohls für das gesamte Leben der Tiere, wobei dänische Landwirte gleichzeitig auf nachhaltige und konkurrenzfähige Weise zur globalen Nahrungsmittelversorgung beitragen.
In diesem Video schildert Trine Vig Tamstorf, Head of Food and Animal Health Policy im DFLE, wofür Tierschutz in Dänemark steht: