benchmark

  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Holland
  • Polen
  • Spanien
  • Qualität und Kontrolle
  • Gesundheit und Arzneimitteleinsatz
  • Futtermittel
  • Haltungsbedingungen und Tierschutz
  • Umwelt- und Klimaschutz
  • Transport
  • Betreuung im Schlachtbetrieb
  • Lebensmittelsicherheit

Qualität und Kontrolle

Auf europäischer Ebene zielt die Entwicklung seit Jahren auf Zertifizierung aller Glieder der Nahrungsmittelkette ab. Dabei gewährleisten unabhängige Drittkontrollen die Einhaltung von EU- und nationalen Vorschriften sowie gegebenenfalls Kundenvorgaben. So gut wie alle in Dänemark und anderen EU-Ländern eingeführten Qualitätsstandards für die Schweineproduktion unterliegen somit unabhängiger Drittkontrolle. Bei der dänischen Schweineproduktion handelt es sich um geschlossene Systeme für einheimische Tiere.

Belgien Dänemark Deutschland Holland Polen Spanien
Qualitätssystem Certus (seit 1999). DANISH Produktstandard (seit 2007) QSG (seit 1995) QS (seit 2001). IKB Varken (seit 1995). PQS (seit 2009). Kein nationales Qualitätssicherungssystem. Integrierte Produktion ist jedoch weit verbreitet und in der Regel tierärztlich beaufsichtigt.
Deckungsgrad Ca. 40 % der Produktion. 95 % der Produktion. Davon entfallen 15 % auf die UKProduktion. Ca. 95 % der Produktion. Ca. 99 % der Produktion. Unter 5 % der Produktion. -
Identifikation und Rückverfolgbarkeit System vom CHR-Typ Ohrmarken. In Belgien werden überwiegend belgische Schweine geschlachtet. CHR-Nummer (Bestandsnummer), Ohrmarken, Umsetzdatenbank, Lieferantennummer. In Dänemark werden nur dänische Schweine geschlachtet. QS-ID Ohrmarken Lieferantennummer. In Deutschland werden primär QSSchweine geschlachtet (z.B. deutsche, dänische und niederländische). UBN-Nummer, Ohrmarken. Transporte werden durch Registrierungssystem identifiziert. Überwiegend Schlachtung von niederländischen Schweinen. System vom CHR-Typ Ohrmarken. In Polen werden polnische und ausländische Schweine geschlachtet. System vom CHR-Typ (REGA).
Audits Alljährlich unabhängige Drittkontrolle. Unangemeldet (48 Stunden Vorankündigung). Unabhängige Drittkontrolle jedes oder jedes 3. Jahr, je nach Audit-Ergebnis. Kann mit maximal 48 Stunden Vorankündigung unangemeldet erfolgen. Unabhängige Drittkontrolle, je nach AuditErgebnis jedes, jedes 2. oder jedes 3. Jahr. Produzenten haben die Wahl: 1. Unangekündigte Systemaudits (Anmeldung maximal 48 Stunden vor dem Audit).2. Angekündigte Systemaudits und dazwischen unangekündigte Spotaudits. Alljährlich unabhängige Drittkontrolle (risikobasiert). Behördliche Kontrolle von jährlich 5 % der Bestände, von denen 50 % zufällig und 50 % auf der Grundlage von Risikobewertung und vorheriger Betriebseinstufung ausgewählt werden. Behördliche Kontrolle etwa einmal im Jahr. Die regionalen Veterinärbehörden benötigen für Kontrollbesuche eine besondere Genehmigung. Gesetzlich verankerte Sanktionen gegen Tierschutzverstöße gibt es nicht.

Gesundheit und Arzneimitteleinsatz

Bei den tierärztlichen Kontrollfrequenzen bestehen von Land zu Land große Unterschiede. Generell sind dänische Tierärzte nicht am Verkauf von Arzneimitteln beteiligt. Dafür sind Apotheken zuständig. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es für die Tierärzte keine finanziellen Anreize zum Verschreiben von Antibiotika gibt. Dies trägt zum vergleichsweise niedrigen Arzneimittel-/Antibiotikaverbrauch in dänischen Schweinebeständen bei. Für alle Länder gilt, dass Medikamente nur nach vorheriger Diagnose durch einen Tierarzt verschrieben werden dürfen und dass die Schweineproduzenten ihren jeweiligen Arzneimittel-/Antibiotikaverbrauch zu registrieren haben. In Dänemark wird der Arzneimittelverbrauch nach Tiergruppe, Bestandseigner und Tierarzt erfasst, so dass Statistiken pro Tierarzt und Bestand vorliegen. Die in Dänemark eingeführte Zentraldatenbank VETSTAT (Veterinary Medicine Statistic) ermöglicht es den Aufsichtsbehörden, Betriebe mit hohem Arzneimittelverbrauch durch ’gelbe Karten’ zu strafen bzw. zu Korrekturmaßnahmen aufzufordern.

Belgien Dänemark Deutschland Holland Polen Spanien
Gesundheitsberatung Der Gesundheitszustand sämtlicher Bestände ist alle vier Monate tierärztlich zu kontrollieren und an die I&R-Datenbank Sanitel zu melden. Beim optionalen und im Certus-System obligatorischen Gesundheitsberatungsprogramm kontrolliert der für die Pflichtbesuche zuständige Tierarzt den Bestand in 2-Monats-Intervallen. Ab einer gewissen Betriebsgröße sind Betreuungsverträge Pflicht. Rund 90 % der Schweineproduzenten haben eine solche Vereinbarung mit ihrem Tierarzt. Sauenbestände erhalten zwischen 9 und 12, Mastbestände zwischen 4 und 6 Beratungsbesuche im Jahr. Bei geahndeten Verstößen in den Bereichen Tierwohl/Gesundheit und Arzneimittelverbrauch erhöht sich die Besuchsfrequenz. Betriebe ohne Betreuungsvertrag werden mindestens einmal im Jahr tierärztlich kontrolliert. Für alle Betriebe gilt, dass sie bei Überschreiten der festgesetzten Grenzwerte für den Antibiotikaverbrauch von den Behörden die ’gelbe Karte’ bekommen. Diese ist mit intensivierter Überwachung sowie der Forderung nach Ausarbeitung eines Aktionsplans verknüpft. Zwei tierärztliche Kontrollbesuche pro Jahr bzw. einer pro Mastperiode. Betreuungsverträge mit einem Tierarzt sind für alle Schweineproduzenten Pflicht. Der zuständige Tierarzt hat den Betrieb einmal im Monat zu besichtigen und seine Befunde zu dokumentieren. Alle Betriebe müssen über spezifische Gesundheits- und Behandlungspläne verfügen, die mindestens einmal jährlich zu aktualisieren sind. Keine spezifischen Vorschriften. Tierarztbesuche nach Bedarf. Keine spezifischen Vorgaben. Die meisten integrierten Produktionsbetriebe haben jedoch eigene Tierärzte für die regelmäßigen Gesundheitskontrollen ihrer Bestände. Außerdem ist die Mehrzahl der Erzeuger im Tiergesundheitsverband Agrupaciones de Defensa Sanitaria ADS, was die Gesundheitsbetreuung durch regelmäßige Tierarztbesuche beinhaltet
Gesundheitsstatus Keine zentrale Gesundheitsüberwachung. Alle Bestände werden bezüglich Salmonellen und bestimmter Krankheiten bewertet und eingestuft. Der Gesundheitsstatus der Tiere wird in einer öffentlich zugänglichen Datenbank erfasst (siehe www.spf-sus.dk). Dänemark ist trichinenfrei. Keine zentrale Gesundheitsüberwachung. Zentrales Monitoring durch das Central Veterinary Institute (Wageningen UR) sowie GD Animal Health. Keine zentrale Gesundheitsüberwachung. Keine zentrale Gesundheitsüberwachung.
Verschreiben von Antibiotika und anderen Arzneimitteln Tierärzte dürfen Medikamente verkaufen. Arzneimittel dürfen nur nach tierärztlicher Diagnose verschrieben werden. Professionelle Schweineproduktionsbetriebe müssen einen tierärztlichen Betreuungsvertrag abschließen. Tierärzte verkaufen keine Arzneimittel, sie verschreiben sie nur. Geliefert werden sie von der Apotheke. So besteht eine klare Trennung zwischen Arzneimittelverkauf und veterinärer Beratung. Tierärzte dürfen Medikamente verkaufen. Arzneimittel dürfen nur nach tierärztlicher Diagnose, Antibiotika nur in Mengen für maximal 7 Tage verschrieben werden. Tierärzte dürfen Medikamente verkaufen. Arzneimittel dürfen nur nach tierärztlicher Diagnose verschrieben werden. Tierärzte dürfen Medikamente verkaufen. Arzneimittel dürfen nur nach tierärztlicher Diagnose verschrieben werden. Tierärzte dürfen keine Arzneimittel verkaufen. Diese sind über eine Apotheke zu beziehen. Verschreibung von Medikamenten nur auf Grundlage tierärztlicher Diagnose sowie der Entscheidung des Bestandstierarztes und des Schweinehalters.
Registrierung des Arzneimittelverbrauchs Produzenten haben den Arzneimittelverbrauch ihres Bestands zu registrieren und dokumentieren. Produzenten haben den Arzneimittelverbrauch ihres Bestands zu registrieren und dokumentieren. Produzenten haben den Arzneimittelverbrauch ihres Bestands zu registrieren und dokumentieren. Produzenten haben den Arzneimittelverbrauch ihres Bestands zu registrieren und dokumentieren. Produzenten haben den Arzneimittelverbrauch ihres Bestands zu registrieren und dokumentieren. Produzenten haben den Arzneimittelverbrauch ihres Bestands zu registrieren und dokumentieren.
Überwachung des Arzneimittelverbrauchs Zentrale Überwachung. In Branchenregie Erfassung auf Betriebsebene. VETSTAT-Erfassung nach Tiergruppe, Bestandseigner und Tierarzt. Veröffentlichung der Ergebnisse im jährlichen DANMAP-Bericht. Zentrale Überwachung. Seit 2015 Überwachung auf Bestandsebene. Verbrauch pro Bestand und Altersgruppe wird nach Bestandseigner oder Tierarzt in zentraler Datenbank erfasst. Zentrale Überwachung. In Branchenregie Erfassung auf Betriebsebene. Zentrale Überwachung. In Branchenregie Erfassung auf Betriebsebene.
Antibiotikaverbrauch, Gesamtwert für alle Fleischsorten 156,6 mg Antibiotika pro kg Biomasse. 33,4 mg Antibiotika pro kg Biomasse. 73,2 mg Antibiotika pro kg Biomasse. 47,6 mg Antibiotika pro kg Biomasse. 151,2 mg Antibiotika pro kg Biomasse. 317,1 mg Antibiotika pro kg Biomasse.

Futtermittel

In allen EU-Staaten gelten so gut wie einheitliche Vorschriften. Seit 2000 darf Schweinefutter in der EU kein Fleisch- und Knochenmehl (Meat and Bone Meal, MBM) enthalten. Antibiotische Leistungsförderer werden EU-weit seit 2006 nicht mehr eingesetzt, nachdem in Dänemark und Deutschland bereits zuvor ein Verbot bestanden hatte. In Großbritannien/UK und in der dänischen UK-Produktion sind Blutprodukte und tierische Fette untersagt. Fischmehl darf in Dänemark und Belgien nicht an Schweine von mehr als 40 kg verfüttert werden.

Belgien Dänemark Deutschland Holland Polen Spanien
Herstellung/Vertrieb Futtermittel dürfen nur von Anbietern mit GMP+- oder FASFCZulassung bezogen werden. Behördlich kontrolliert. Nur Futter von dänischen Futtermühlen mit Autorisation bzw. QSZulassung ist erlaubt. Die Kontrollfrequenz variiert je nach Risikobewertung zwischen 1 und 5 Besuchen pro Jahr. Futtermittel dürfen nur von Anbietern mit QS-Zulassung bezogen werden. Futtermittel dürfen nur von Anbietern mit GMP+-Zulassung bezogen werden. Behördliche Kontrolle. Behördliche Kontrolle.Nur GMP-zertifizierte Futtermittelproduktion.
Fleisch- und Knochenmehl Unzulässig. Unzulässig. Unzulässig. Unzulässig. Unzulässig. Unzulässig.
Blutprodukte Zulässig. Zulässig. Zulässig. Zulässig. Zulässig. Zulässig.
Tierisches Fett Zulässig. Zulässig. Zulässig. Zulässig. Zulässig. Zulässig.
Antibiotische Leistungsförderer Unzulässig seit 2006. Unzulässig seit 2000. Unzulässig seit 2004. Unzulässig seit 2006. Unzulässig seit 2006. Unzulässig seit 2006.
Catering Nebenprodukte, Speiseabfälle etc Keine Speiseabfälle. Keine Speiseabfälle. Keine Speiseabfälle. Keine Speiseabfälle. Keine Speiseabfälle. Keine Speiseabfälle.
Fischmehl Unzulässig für Mastschweine über 40 kg. Unzulässig für Mastschweine über 40 kg. Nur in reinen Schweineproduktionsbetrieben erlaubt. Keinerlei Einschränkungen. Keinerlei Einschränkungen. Keinerlei Einschränkungen.
GMO/GVO GMO/GVO-Futtermittel zulässig. GMO/GVO-Futtermittel zulässig. GMO/GVO-Futtermittel zulässig. GMO/GVO-Futtermittel zulässig. GMO/GVO-Futtermittel zulässig. GMO/GVO-Futtermittel zulässig.

Haltungsbedingungen und Tierschutz

Laut EU müssen trächtige Sauen ab vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem zu erwartenden Abferkeltermin in Gruppen gehalten werden. In Großbritannien/UK ist Gruppenhaltung für Sauen vom Absetzen bis sieben Tage vor dem zu erwartenden Abferkeln vorgeschrieben. In Dänemark gilt dies für Neubauställe sowie ab 1. Januar 2035 für alle Ställe. Die dänische Schweinebranche peilt für säugende Sauen 10 % Gruppenhaltung ab 2020 an. Danach sollen alle neuen Abferkelställe für die Gruppenhaltung ausgelegt werden. Alle Länder fordern permanenten Zugang zu Beschäftigungsmaterialien. Unterschiede gibt es bei der Art der zulässigen Materialien. Dänemark verlangt Naturmaterialien (Stroh, Holz, Seile o.ä.) sowie als einziges Land zusätzlich Wühlmaterialien. Krankenbuchten sind in allen Ländern Pflicht, spezifische Anforderungen an ihre Anzahl und Einrichtung gibt es nur in Dänemark. Sprühanlagen sind in Dänemark für alle Schweine von über 20 kg vorgeschrieben. Mehrere Länder einschließlich Dänemark fordern Schmerzlinderung für die Kastration, die in Großbritannien gänzlich untersagt ist. In den meisten EU-Ländern ist Schwanzkupierung innerhalb der ersten Lebenstage erlaubt. Dänemark begrenzt den Eingriff auf die Hälfte der Schwanzlänge und verlangt dokumentierte Maßnahmen zur Vorbeugung von Schwanzbeißen. Vollspaltenböden sind in Dänemark und den Niederlanden in sämtlichen Ferkel- und Mastschweineställen verboten.

Belgien Dänemark Deutschland Holland Polen Spanien
Trächtige Sauen Gruppenhaltung nach EUVorgaben. Jede Buchtenseite muss mindestens 2,8 m lang sein. Sauen und Jungsauen müssen ab 4 Wochen nach Insemination bis sieben Tage vor erwartetem Abferkeltermin in Gruppen gehalten werden. Gruppenhaltung nach EU-Vorgaben. Buchten dürfen an keiner Stelle weniger als 3 m breit sein. Einstreu auf planbefestigten/teilperforierten Böden. Seit 1. Januar 2015 ist die Gruppenhaltung vom Absetzen bis sieben Tage vor dem zu erwartenden Abferkeln für Neubauställe vorgeschrieben, ab 1. Januar 2035 für alle Ställe. Gruppenhaltung nach EUVorgaben. Jede Buchtenseite muss mindestens 2,8 m lang sein (2,4 m bei Gruppen unter sechs Tieren). Gruppenhaltung nach EU-Vorgaben. Jede Buchtenseite muss mindestens 2,8 m lang sein. Sauen und Jungsauen müssen ab 4 Wochen nach Insemination bis sieben Tage vor erwartetem Abferkeltermin in Gruppen gehalten werden. EU-konform Mindestbreite der Gruppenbuchten: 2,8 m. EU-konform Mindestbreite der Gruppenbuchten: 2,8 m.
Abferkelbuchten/säugende Sauen EU-konform Geeignetes Nestbaumaterial muss in ausreichender Menge vorhanden sein, falls dies beim verwendeten Güllesystem technisch möglich ist. Ferkel müssen einen von der Sau getrennten, beheizbaren Liegebereich haben. EU-konform Geeignetes Nestbaumaterial muss in ausreichender Menge vorhanden sein, falls dies beim verwendeten Güllesystem technisch möglich ist. Ferkel müssen einen von der Sau getrennten, bei Bedarf beheizbaren Liegebereich haben. EU-konform Geeignetes Nestbaumaterial muss in ausreichende Menge vorhanden sein, falls die beim verwendeten Güllesystem technisch möglich ist. Ferkel müssen einen von der Sau getrennten, beheizbaren Liegebereich haben. EU-konform Geeignetes Nestbaumaterial muss in ausreichende Menge vorhanden sein, falls die beim verwendeten Güllesystem technisch möglich ist. Ferkel müssen einen von der Sau getrennten, beheizbaren Liegebereich haben. EU-konform Geeignetes Nestbaumaterial muss in ausreichende Menge vorhanden sein, falls die beim verwendeten Güllesystem technisch möglich ist. Ferkel müssen einen von der Sau getrennten, beheizbaren Liegebereich haben. EU-konform Geeignetes Nestbaumaterial muss in ausreichender Menge vorhanden sein, falls dies beim verwendeten Güllesystem technisch möglich ist.
Absetzalter 28 Tage. Laut EU-Verordnung bis zu 7 Tage früher, wenn die Ferkel in speziell eingerichtete Ställe verlegt werden. 28 Tage. Laut EU-Verordnung bis zu 7 Tage früher, wenn die Ferkel in speziell eingerichtete Ställe verlegt werden. 28 Tage. Laut EU-Verordnung bis zu 7 Tage früher, wenn die Ferkel in speziell eingerichtete Ställe verlegt werden. 28 Tage. Laut EU-Verordnung bis zu 7 Tage früher, wenn die Ferkel in speziell eingerichtete Ställe verlegt werden. 28 Tage. Laut EU-Verordnung bis zu 7 Tage früher, wenn die Ferkel in speziell eingerichtete Ställe verlegt werden. 28 Tage. Laut EU-Verordnung bis zu 7 Tage früher, wenn die Ferkel in speziell eingerichtete Ställe verlegt werden.
Wühl- und Beschäftigungsmaterialien Alle Schweine müssen ständigen Zugang zu manipulierbaren Materialien haben: Stroh, Fußbälle, Ketten o.ä. Autoreifen und behandeltes Hartholz sind nicht zulässig. Alle Schweine müssen ständigen Zugang zu Stroh oder andere manipulierbaren Materialien in ausreichenden Mengen haben. Es muss sich um Naturmaterialien handeln, die Bodenkontakt habe. Alle Schweine müssen ständigen Zugang zu manipulierbaren Materialien in ausreichenden Mengen haben. Es muss sich um gesundheitlich unbedenkliche Materialien handeln. Ketten mit Holz- oder Kunststoff sind zulässig. Alle Schweine müssen ständigen Zugang zu manipulierbaren Materialien haben, die unschädlich und in ausreichenden Mengen vorhanden sind. Ketten mit Kunststoffteilen sind zulässig. Eine einzelne Kette ist unzureichend. Alle Schweine müssen ständigen Zugang zu unschädlichen Materialien in ausreichenden Mengen haben. Alle Schweine müssen ständigen Zugang zu manipulierbaren Materialien in ausreichenden Mengen haben.
Bodengestaltung für Ferkel und Mastschweine Vollspaltenböden erlaubt. Für Ferkel müssen planbefestigte bzw. teilperforierte Liegeflächen mindestens die Hälfte der vorgeschriebenen Mindest-fläche ausmachen, für Zucht- und Mastschweine mindestens ein Drittel. Vollspaltenböden erlaubt. 40 % befestigter Boden für Ferkel und Mastschweine. Vollspaltenböden erlaubt. Vollspaltenböden erlaubt.
Sprüh-/Duschanlagen Keinerlei Anforderungen. Alle Schweine (auch Sauen) über 20 kg haben Anspruch auf Sprüh-/ Duschanlagen oder andere Einrichtungen zur Regulierung der Körpertemperatur Keinerlei Anforderungen. Keinerlei Anforderungen. Keinerlei Anforderungen. Keinerlei Anforderungen.
Krankenbuchten Pflicht. Keine besonderen Anforderungen. Die Zahl der Krankenbuchten ist so zu bemessen, dass stets mindestens eine freie Krankenbucht zur Verfügung steht. Ihre Gesamtzahl sollte mindestens 2-5 % der Sauenplätze aller Stallungen betragen. Mind. 2/3 der Mindestfläche müssen weiche Liegeflächen sein. Die Buchten müssen mittels Heizlampe, Einstreu oder Bodenheizung erwärmbar sowie bei Bedarf abkühlbar sein. Pflicht. Kranke oder verletzte Tiere sind in Krankenbuchten mit trockener und bequemer Einstreu zu isolieren. Pflicht. Die Krankenbuchten müssen gut belüftet, warm und trocken sein. Pflicht. Keine besonderen Anforderungen. Pflicht. Keine besonderen Anforderungen.
Kastration Die Kastration hat zwischen dem 2. und 7. Lebenstag unter Schmerzlinderung zu erfolgen. Nach dem 7. Lebenstag darf nur unter Narkose kastriert werden. Die Kastration hat zwischen dem 2. und 7. Lebenstag unter Schmerzlinderung zu erfolgen. Nach dem 7. Lebenstag darf nur unter Narkose kastriert werden. Die Kastration hat zwischen dem 2. und 7. Lebenstag unter Schmerzlinderung zu erfolgen. Nach dem 7. Lebenstag darf nur unter Narkose kastriert werden. Die Kastration hat zwischen dem 2. und 7. Lebenstag unter Schmerzlinderung zu erfolgen. Nach dem 7. Lebenstag darf nur unter Narkose kastriert werden. Die Kastration hat zwischen dem 2. und 7. Lebenstag unter Schmerzlinderung zu erfolgen. Nach dem 7. Lebenstag darf nur unter Narkose kastriert werden. Die Kastration hat zwischen dem 2. und 7. Lebenstag unter Schmerzlinderung zu erfolgen. Nach dem 7. Lebenstag darf nur unter Narkose kastriert werden.
Schwanzkupieren Gemäß EU-Vorgaben ist routinemäßiges Schwanzkupieren unzulässig. Bei dokumentiertem Bedarf ist der Eingriff bis zum 7. Tag nach der Geburt erlaubt. Routinemäßiges Schwanzkupieren ist unzulässig. Können Vorbeugemaßnahmen und eine Risikobewertung dokumentiert werden, ist der Eingriff zwischen dem 2. und 4. Lebenstag erlaubt, und zwar nur bis zur Hälfte der Schwanzlänge. Darüber hinaus muss ein Handlungsplan zur Verhinderung von Schwanzbeißen sowie zur Vermeidung von Schwanzkupieren vorliegen. Gemäß EUVorgaben ist routinemäßiges Schwanzkupieren unzulässig. Bei dokumentiertem Bedarf ist der Eingriff bis zum 4. Tag nach nach der Geburt erlaubt. Gemäß EUVorgaben ist routinemäßiges Schwanzkupieren unzulässig. Bei dokumentiertem Bedarf ist der Eingriff bis zum 3. Tag nach derGeburt erlaubt. Gemäß EU-Vorgaben ist routinemäßiges Schwanzkupieren unzulässig. Bei dokumentiertem Bedarf ist der Eingriff bis zum 7. Tag nach der Geburt erlaubt. Gemäß EUVorgaben ist routinemäßiges Schwanzkupieren unzulässig. Bei dokumentiertem Bedarf ist der Eingriff bis zum 7. Tag nach der Geburt erlaubt.
Zahnkürzung Schleifen ist innerhalb der ersten sieben Lebenstage erlaubt, aber nicht als Routine-Maßnahme. Abkneifen ist nicht erlaubt. Schleifen ist zulässig, aber nicht als Routine-Maßnahme, und muss innerhalb von drei Tagen nach der Geburt erfolgen. Schleifen ist innerhalb der ersten sieben Lebenstage erlaubt, aber nicht als Routine-Maßnahme. Schleifen ist bis 72 Stunden nach der Geburt erlaubt, aber nicht als Routine-Maßnahme Abkneifen innerhalb der ersten sieben Lebenstage erlaubt. Abkneifen innerhalb der ersten sieben Lebenstage erlaubt.

Umwelt- und Klimaschutz

Gemäß EU darf die ausgebrachte Dungmenge 170 kg Stickstoff pro Hektar nicht überschreiten, während Dänemark die Zufuhr auf 140 kg Stickstoff pro Hektar begrenzt. Die EU stellt keine speziellen Anforderungen an die Güllelagerung. In Dänemark müssen die Behälter mit Abdeckung oder Schwimmschicht versehen sein. Bei der Stickstoffverwertung von Schweinegülle fordern Dänemark mindestens 75 %, die Niederlande und Belgien 60-80 %. Dänische Landwirte haben jährlich Anbau- und Düngungspläne sowie Umweltberichte mit allen relevanten Angaben zu erstellen, so dass die Behörden die Einhaltung aller Umweltvorschriften kontrollieren können. Für die Treibhausgasemissionen spielt die Futtereffizienz eine wichtige Rolle. Laut Ökobilanz bzw. Life-Cycle Assessment (LCA) verursacht bei Schweinefleisch der Getreideanbau die größten Emissionen. Hohe Futtereffizienz ist somit ein entscheidender Faktor für den Klimaschutz. Je weniger Futter für 1 kg Gewichtszunahme benötigt wird, desto geringer die Klimabeeinträchtigung.

Belgien Dänemark Deutschland Holland Polen Spanien
Nitratzufuhr (N) 170 kg N/ha. 170 kg N/ha. 170 kg N/ha. 170 kg N/ha. 170 kg N/ha. 170 kg N/ha.
Güllelagerung Lagerkapazität für mindestens 7 Monate Produktion. Die Behälter müssen mit Abdeckung aus beliebigem Material versehen sein. Stets ausreichend Lagerkapazität, mindestens für 6 Monate Produktion. Für Schweine entspricht dies normalerweise 9-monatiger Lagerung. Die Behälter müssen mit Abdeckung oder Schwimmschicht versehen sein. Lagerkapazität je nach Region entsprechend 6-9-monatiger Produktion. Lagerkapazität für mindestens 7 Monate Produktion. Die Behälter müssen mit Abdeckung aus beliebigem Material versehen sein. Lagerkapazität für mindestens 4-6 Monate Produktion. Die Behälter müssen mit Abdeckung aus beliebigem Material versehen sein. Lagerkapazität entsprechend 4-monatiger Produktion.
Gülleausbringung/ Nährstoffverwertung Ausbringung nur in den Wachstumsphasen der Pflanzen: vom 1. Januar bis 1. September. Geforderte Stickstoffverwertung je nach Bodentyp 60-80 %. Ausbringung nur in den Wachstumsphasen der Pflanzen: vom 1. Februar bis zur Ernte bzw. für Wintersaat von der Erntezeit bis 1. Oktober. Geforderte Stickstoffverwertung 80 %. Ausbringungszeitpunkt: Keinerlei Anforderungen (weder EU noch national). Geforderte Stickstoffverwertung 60 %. Ausbringung nur in den Wachstumsphasen der Pflanzen: vom 1. Februar bis 15. September. Geforderte Stickstoffverwertung je nach Bodentyp 60-80 %. Ausbringung von Gülle/Nutztierdünger vom 1. März bis 30. November. Geforderte Stickstoffverwertung 60 %. Ausbringung von Gülle/Nutztierdünger von März bis November. Stickstoffverwertung: Keine Anforderungen.
Futterverbrauch Ferkel und Mastschweine, kg Futter/kg Gewichtszunahme, laut InterPIG 2014 bzw. eigenen Berechnungen 2,71. 2,58. 2,80. 2,56. - 2,45.

Transport

In der EU gelten einheitliche Regeln für Lebendtiertransporte (1/2005). Mit dem DANISH Transportstandard gewährleistet die dänische Schweinebranche ein hohes Maß an Tierwohl und Kontrolle. Für ruhige und stressfreie Bedingungen sorgen u.a. Handhabung und Transport in kleinen Gruppen, möglichst buchtenweise. Auch die für alle Neufahrzeuge geforderte mechanische Lüftung trägt zum Tierwohl bei. Dass ihre Maßnahmen Erfolg zeigen, bescheinigt der dänischen Schweinebranche die einzigartig niedrige Schlachttiertransportmortalität von 0,007 % (2014).

Belgien Dänemark Deutschland Holland Polen Spanien
Aufsicht und Kontrolle Fuhrunternehmer müssen nach Certus/CodianPlus-Vorgaben zertifiziert sein. Behördliche Überwachung der Eigenkontrollsysteme und des Global Red Meat Standard (GRMS) der Schlachtbetrie-be. Fuhrunternehmer müssen gesetzliche Vorschriften sowie die im ’Handbuch für Schweinetransport’ beschriebenen Branchenvorgaben einhalten. Fuhrunternehmer müssen nach QS-Vorgaben zertifiziert sein. Fuhrunternehmer müssen nach IKB-Vorgaben zertifiziert sein. Behördliche Kontrolle. Behördliche Kontrolle.
Einrichtung der Fahrzeuge Außer VO (EG) Nr. 1/2005 keine besonderen Anforderungen. Die Vorschriften zur Einrichtung von Schweinetransportern werden von der Schlachtbranche vorgegeben und laufend verschärft. Sie umfassen u.a. mechanische Lüftung, GPS sowie Sprüh- und Tränkanlagen. Die Einhaltung aller Vorgaben wird bei der Ankunft im Schlachtbetrieb kontrolliert. Außer VO (EG) Nr. 1/2005 keine besonderen Anforderungen. VO (EG) Nr. 1/2005 plus einzelne landesspezifische Anforderungen, z.B. GPS in allen Lastzügen. Außer VO (EG) Nr. 1/2005 keine besonderen Anforderungen. Außer VO (EG) Nr. 1/2005 keine besonderen Anforderungen.
Transport von Schlachtschweinen im Gruppenverband Buchtenweiser Transport wird empfohlen. Transport in Gruppen von ca. 15 Schweinen, nach Möglichkeit buchtenweise. Kein buchtenweiser Transport. Ferkel dürfen in Gruppen von bis zu 120 Tieren (bis 10 kg) bzw. bis zu 50 Tieren (bis 25 kg) und bis zu 35 Tieren (bis 30 kg) transportiert werden. Transport in vertrauten Gruppen. Kein buchtenweiser Transport. Kein buchtenweiser Transport.
Schulung Fuhrunternehmer/ Fahrer (Kompetenznachweis) Obligatorische Schulung seit 2008 (EU). Obligatorische Schulung seit den 1990er Jahren. Seit 1. Januar 2007 formalisierte Ausbildung gemäß Verordnung 1/2005. Obligatorische Schulung seit 2008 (EU). Obligatorische Schulung seit 2008 (EU). Obligatorische Schulung seit 2008 (EU). Obligatorische Schulung seit 2008 (EU).
Sterblichkeit Es liegt keine Statistik vor, aber die Sterblichkeit dürfte höher sein als in DK. Schlachtschweine 0,011 % (2021). Es liegt keine Statistik vor, aber die Sterblichkeit dürfte höher sein als in DK. Es liegt keine Statistik vor, aber die Sterblichkeit dürfte höher sein als in DK. Es liegt keine Statistik vor, aber die Sterblichkeit dürfte höher sein als in DK. Es liegt keine Statistik vor, aber die Sterblichkeit dürfte höher sein als in DK.

Betreuung im Schlachtbetrieb

Sowohl für den Tierschutz als auch für die Fleischqualität spielt die Betreuung im Vorfeld der Schlachtung eine wichtige Rolle. Forschung hat gezeigt, dass Handhabung in kleinen, möglichst stabilen Gruppen (vom Heranwachsen bis hin zu Transport und Einstallung im Schlachthof) die Tiere beruhigt sowie Stress und Konfliktpotenziale abbaut. Durch schonende und durchdachte Behandlung können Konflikte sogar vermieden werden, falls Tiere aus verschiedenen Gruppen doch mal zusammengeführt werden müssen. Da Stress die Fleischqualität beeinträchtigt, bieten ruhige Tiere auch in diesem Punkt entscheidende Vorteile. Aufgrund der Erfolge für Tierwohl und Fleischqualität findet das dänische Verfahren zunehmend Nachahmer in anderen Ländern.

Belgien Dänemark Deutschland Holland Polen Spanien
Aufstallung Keine gruppenweise Betreuung. Betreuung nach Möglichkeit in stabilen Gruppen. Alle Tieren werden in Gruppen von ca. 15 Tieren eingestallt. Keine gruppenweise Betreuung. Betreuung in vertrauten Gruppen. Keine gruppenweise Betreuung. Keine gruppenweise Betreuung.
Schulung des Stallpersonals Obligatorische Schulung des/der Tierschutzverantwortlichen laut EU-Verordnung seit 2013. Obligatorische Schulung in Tierschutz und artgerechter Betreuung. Schulung gemäß Infektionsschutzgesetz ist zu dokumentieren. Entsprechende Lehrgänge werden mindestens einmal pro Jahr im Rahmen des QS-Systems angeboten. Obligatorische Schulung des/der Tierschutzverantwortlichen laut EU-Verordnung seit 2013. Obligatorische Schulung des/der Tierschutzverantwortlichen laut EU-Verordnung seit 2013. Obligatorische Schulung des/der Tierschutzverantwortlichen laut EU-Verordnung seit 2013.

Lebensmittelsicherheit

Salmonellen-Überwachung “from stable to table” gibt es in Dänemark seit 1993. Entsprechend niedrig sind die Salmonellenvorkommen in Frischfleisch. 2013 lagen sie für dänisches Schweinefleisch bei 1,3 %. Neben Dänemark hat Vergleichen zufolge auch Polen niedrigere Salmonellenvorkommen als die übrigen europäischen Länder. Alle EU-Länder müssen landesweites Rückstandsmonitoring betreiben und entsprechende Jahresberichte vorlegen. In dänischem Schweinefleisch wurden seit Einführung der Rückstandsüberwachung 1985 weder Schwermetall- noch Pestizidrückstände und nur in einem einzigen Fall Hormonreste gefunden.

Belgien Dänemark Deutschland Holland Polen Spanien
Salmonellenüberwachung Bis April 2015 gesetzlich vorgeschriebenes Programm, das für Certus-zertifizierte Betriebe jedoch weiterhin obligatorisch ist. Umfasst Überwachung von Mastschweinebeständen und Frischfleisch. Nationales Kontrollprogramm zur flächendeckenden Salmonellenbekämpfung seit 1995. Kontrolliert werden Futtermittelfirmen, Zucht-, Sauen- und Mastbestände. Die Überwachung basiert auf serologischer und bakteriologischer Probenahme. Veröffentlichung des Salmonellen-Niveaus von Mastbeständen. Veröffentlichung des Salmonellen-Index von Zuchtbeständen. Veröffentlichung der Salmonellen-Kategorie aller Bestände. Bußgelder für Zucht- und Mastbestände auf Niveau 2 und 3. Frischfleischkontrolle mittels Wischproben von Schlachtkörpern im Schlachtbetrieb. Überwachung nach QSsystemet. Umfasst Futtermittel, Mastschweinebestände und Frischfleisch. Überwachung nach IKBSystem. Umfasst Mastschweinebestände und Frischfleisch. Schlachtbetriebe mit und ohne EU-Zulassung haben auf Vorkommen im Frischfleisch zu kontrollieren. Kein nationales Überwachungsprogramm. Für EU-geprüfte Schlachtbetriebe ist Frischfleisch-Überwachung Pflicht.
Salmonellen-Vorkommen in frischem Schweinefleisch Keine aktuellen Ergebnisse zugänglich. Laut EFSA-Baseline (2008) 18,8 % (vor Kühlung). Laut EFSA EU One Health Zoonoses Report 2020 lag die Salmonella-Prävalenz in EU-Prozesshygienekriterien-Proben bei 0,90 %. Im Jahr 2021 betrug die Prävalenz in der nationa-len Überwachung 0,7 %. Laut EFSA EU One Health Zoonoses Report 2020 lag die Salmonella-Prävalenz in EU-Prozesshygienekriterien-Proben bei 0,47 %. Laut EFSA EU One Health Zoonoses Report 2020 lag die Salmonella-Prävalenz in EU-Prozesshygienekriterien-Proben bei 2,6 %. Keine aktuellen Ergebnisse zugänglich. Laut EFSA-Baseline (2008) 1,3 % (vor Kühlung). Keine aktuellen Ergebnisse zugänglich. Spanien beteiligte sich nicht an der EFSA-Baseline Untersuchung von 2008.
Rückstandsmonitoring Nationales Überwachungsprogramm gemäß EU-Vorgaben. Im Zuge des nationalen Überwachungsprogramms werden pro Jahr rund 10.000 Proben behördlich untersucht. Gemäß EU-Vorgaben sind 0,05 % der jährlich geschlachteten Tiere zu untersuchen, was für DK 2013 etwa 9500 Stichproben entsprochen hätte. Zu den behördlichen Proben kommen ca. 14.000 Eigenkontrollproben (2013), die auf Antibiotikarückstände untersucht werden. Nationales Überwachungsprogramm gemäß EU-Vorgaben. Nationales Überwachungsprogramm gemäß EU-Vorgaben. Nationales Überwachungsprogramm gemäß EU-Vorgaben. Nationales Überwachungsprogramm gemäß EU-Vorgaben.
Rückstandsvorkommen, Anzahl positiver Proben (National Residue Monitoring Plans, Commission Staff Working Paper, 2010) Wachstumshormone (A3): 0 Schwermetalle (B3c): 0 Antibiotika (B1): 3 Verbotene Stoffe (A6): 0 Pestizide (B3a): 0. Veterinär- und Lebensmitteldirektorat (2021) Wachstumshormone (A3): 0 Schwermetalle (B3c): 0 Antibiotika (B1): 1 Verbotene Stoffe (A6): 0 Pesti-zide (B3a): 0. Wachstumshormone (A3): 0 Schwermetalle (B3c): 282 Antibiotika (B1): 5 Verbotene Stoffe (A6): 2 Pestizide (B3a): 0. Wachstumshormone (A3): 9 Schwermetalle (B3c): 0 Antibiotika (B1): 29 Verbotene Stoffe (A6): 0 Pestizide (B3a): 0. Wachstumshormone (A3): 4 Schwermetalle (B3c): 4 Antibiotika (B1): 5 Verbotene Stoffe (A6): 2 Pestizide (B3a): 0. Wachstumshormone (A3): 0 Schwermetalle (B3c): 0 Antibiotika (B1): 6 Verbotene Stoffe (A6): 1 Pestizide (B3a): 2.