Gentechnisch veränderte bzw. modifizierte Organismen (GVO/GMO) können durch die ihnen zugeführten Eigenschaften zu erhöhter Nachhaltigkeit beitragen. Verhilft man zum Beispiel Pflanzen zur Widerstandsfähigkeit gegen bestimmte Schädlinge, kann man den Pestizid-Einsatz reduzieren.

Mittels Gentechnik kann man Erbanlagen von einem auf einen anderen Organismus übertragen. Die Erbanlagen reihen sich als Gene wie Perlen zu DNA-Molekülen, welche die Chromosomen bilden. Alle Organismen besitzen Gene und DNA. Durch Übertragung von Genen kann man einem Organismus erwünschte Eigenschaften verleihen, indem man ihm Gene eines anderen Organismus 'einimpft'. Da die Gene die Baupläne für Proteine enthalten, kann man auch sagen, dass man mittels Gentechnik den Bauplan für die Bildung eines bestimmten Proteins von einem Organismus auf einen anderen überträgt, wie man eine Konstruktionszeichnung von einer Werkstatt in eine andere trägt.

Gesetzeslage

Gentechnisch veränderte bzw. modifizierte Organismen und deren Produkte dürfen in der EU nur dann vertrieben werden, wenn eine nach gründlicher Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erteilte Einzelgenehmigung vorliegt. Eine solche wird nur erteilt, wenn festgestellt wurde, dass die Inverkehrbringung keinerlei Risiko für die Umwelt oder die Gesundheit von Mensch und Tier darstellt. Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind deutlich zu kennzeichnen, so dass Konsumenten die Möglichkeit haben, sie zu meiden.

Koexistenzregeln und Ersatzansprüche

Anbau von GVO/GMO ist nur zulässig, wenn spezifische Koexistenzregeln festgelegt wurden. Diese sollen die Vermischung von gentechnisch veränderten und nicht veränderten Fruchtarten durch Pollenflug verhindern. Daneben gewähren Koexistenzregeln Landwirten Ersatzansprüche bei durch GVO/GMO verursachten Verlusten.

Mehr zu GVO/GMO:
Veterinär- und Lebensmitteldirektorat (Fødevarestyrelsen)
EFSA