Alle Schlachtkörper und Eingeweide werden von der behördlichen Veterinärkontrolle untersucht, um einwandfreie Gesundheit von Tier und Fleisch sicherzustellen. Die Untersuchungsergebnisse werden dem Erzeuger mitgeteilt, so dass dieser eventuelle Probleme möglichst frühzeitig ausräumen kann.

Die behördliche Veterinärkontrolle untersucht Schlachtkörper im Einklang mit den Vorgaben für die Fleischuntersuchung gemäß Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (VERORDNUNG (EG) Nr. 854/2004).

Die Fleischuntersuchung umfasst den Tierkörper, seine Leibeshöhlen und Organe.

So wird u.a. sichergestellt, dass nur einwandfreie Teilstücke von gesunden Tieren für den menschlichen Verzehr freigegeben werden. Darüber hinaus werden Stichprobenkontrollen auf unerwünschte Rückstände von Arzneimitteln, unzulässigen Hormonen, Pestiziden, Schwermetallen etc. vorgenommen.

Für den menschlichen Verzehr freigegebene dürfen nie mit nicht freigegebenen Schlachtkörperteilen in Berührung kommen. Letztere sind sofort zu entsorgen.

Fleischuntersuchung als Vorbeugeinstrument

Die Ergebnisse der Fleischuntersuchung werden dem Erzeuger zusammen mit der Abrechnung übermittelt. So ist gewährleistet, dass eventuelle gesundheitliche Probleme ausgeräumt werden, bevor sie sich ausbreiten.