Hormone und wachstumsfördernde Mittel sind in der Nutztierproduktion EU-weit unzulässig. In Dänemark wurde bei den behördlichen Kontrollen von Schlachtschweinen nur ein einziges Mal ein verbotenes Hormon gefunden.

In der EU gilt das 1981 erlassene Verbot, Nutztieren Hormone bzw. hormonell wirksame Leistungsförderer zu verabreichen (Richtlinie des Rates 81/602/EWG). Dies umfasst Zucht und Mast ebenso wie die Einfuhr von Tieren bzw. deren Fleisch (für menschlichen Verzehr) aus Drittländern.

Die im dänischen Überwachungsprogramm gefundenen Rückstände verbotener Hormone sind als unbedeutend einzustufen. In der Schweinebranche gab es den bislang einzigen positiven Befund 2014. Es handelte sich um ein Schwein mit Rückständen von 17-beta-19-Nortestosteron. Die Ursache konnte nicht geklärt werden.

2013 hatte es bei 4.225 untersuchten Proben aus Schweinen bzw. Schweinebeständen keinen einzigen positiven Befund gegeben.

Außerhalb der EU werden Geschlechtshormone in der Schweineproduktion eingesetzt

Wachstumsfördernde Geschlechtshormone (Testosteron, Progesteron und 17ß-Östradiol, Zeranol, Trenbolonacetat und Melengestrolacetat) werden in der Nutztierproduktion einer Reihe von Drittländern (u.a. USA, Kanada, Hongkong und südamerikanische Staaten) im großen Maßstab eingesetzt. Die betreffenden Hormone erhöhen vor allem die Futtereffizienz. Angewendet werden z.B. Hormonkapseln, die implantiert und im Zuge der Schlachtung entfernt werden.

In der Humanmedizin werden Beta-Agonisten u.a. zur Behandlung bestimmter Asthma-Leiden eingesetzt, bei denen die Präparate eine Erweiterung der Bronchien bewirken. Eine weitere der vielfältigen Wirkungen besteht darin, dass (oral verabreichte) Beta-Agonisten bei Tieren Muskelwachstum sowie verminderte Fettaufnahme in Muskelgewebe hervorrufen. Diese wachstumsfördernde Wirkung wurde bei Rindern, Schafen, Schweinen und Geflügel beobachtet. Die Wirkstoffe werden primär in Leber- und Muskelgewebe angereichert.