Bei der Ankunft im Schlachtbetrieb prüft die behördliche Veterinärkontrolle den Allgemeinzustand und die Gesundheit der Schweine. Neben dem Tierschutz sichert die Kontrolle, dass nur gesunde Tiere für den menschlichen Verzehr freigegeben werden.

Die behördliche Veterinärkontrolle untersucht Schlachttiere im Einklang mit den Vorgaben für die Schlachttieruntersuchung gemäß Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (VERORDNUNG (EG) Nr. 854/2004).

Dabei geht es einerseits um das Wohl der Tiere, andererseits – im Verbund mit der nachfolgenden Fleischuntersuchung – um ihren Gesundheitszustand im Sinne einwandfreier Lebensmittelsicherheit.

 

Die Schlachttieruntersuchung umfasst:

  • Sichtkontrolle der Schweine in Bewegung
  • Erfassung von Verletzungen und anderen Auffälligkeiten
  • Feststellung, ob Tiere krank, erschöpft, erregt oder in ihrem Allgemeinzustand beeinträchtigt sind.

Besteht Verdacht auf Erkrankung oder medikamentöse Behandlung, wird zwecks Diagnose eine gründliche Untersuchung vorgenommen.

Nicht zur Schlachtung zugelassene Tiere werden umgehend getötet und entsorgt.

 

Schlachttieruntersuchung als Vorbeugeinstrument

Die Ergebnisse der Schlachttieruntersuchung werden dem Erzeuger zusammen mit der Abrechnung übermittelt. So ist gewährleistet, dass eventuelle gesundheitliche Probleme ausgeräumt werden, bevor sie sich ausbreiten.