Einwandfreie Hygiene ist ein wichtiges Element moderner Nutztierproduktion sowie effizienten Seuchenschutzes, d.h. der Maßnahmen, die Nutztierbestände vor Bakterien, Viren und anderen Krankheitserregern schützen sollen.

Beim Seuchenschutz unterscheidet man zwischen externen und internen Maßnahmen:

  • Externer Schutz soll von außen kommende Ansteckungsgefahren abwenden
  • Interner Schutz betrifft innerbetriebliche Ansteckungsgefahren.

 

Externer Seuchenschutz

Alle Betriebe mit Gesundheitsberatungsvereinbarung verfügen über einen Seuchenschutzplan gemäß Bekanntmachung Nr. 1535 vom 12/12/2016 zum Seuchenschutz in Schweine- und Rinderbeständen. Der Seuchenschutzplan ist von einem praktizierenden Tierarzt zu unterzeichnen sowie vom Veterinär- und Lebensmitteldirektorat zu genehmigen.

Im Seuchenschutzplan sind sämtliche Vorkehrungen und Maßnahmen beschrieben, die vom zuständigen
Betriebsleiter zu berücksichtigen sind, u.a. Verfahrensregeln für:

  • Zugang zum Betrieb
  • Betreten der Stallungen
  • Verlassen der Stallungen
  • Entnahme von Materialien
  • Mitnehmen von Ausrüstung aus den Stallungen
  • Waschen von Stallkleidung
  • Destruktion von Materialien.

Entsprechende Betriebe müssen über eine Art Hygieneschleuse verfügen, d.h. einen Vorraum, durch den der gesamte Verkehr in die und aus den Stallungen abgewickelt wird und der folgendermaßen ausgestattet ist:

  • Waschbecken
  • Handseife
  • Desinfektionsmittel für die Hände
  • Einmalhandtücher (Stoffhandtücher wären Ansteckungsquellen)
  • Kleidungswechsel: Saubere Schutzanzüge für das Betreten der Stallungen
  • Wechseln bzw. Waschen und Desinfizieren von Schuhzeug und Geräten.

Der besondere Fokus auf Hygiene soll u.a. die weitere Ausbreitung von resistenten Bakterien wie MRSA CC 398 verhindern.